Teilnahmebedingungen (AGB´s)

für Workshops der wissenswerkstatt Schweinfurt e. V.

 

  1. Aufnahmevoraussetzungen
    Das Mindestalter beträgt 8 Jahre. Eine Anmeldung kann aber bereits mit 7 1/2  Jahren erfolgen.
    Die Wissenswerkstatt benötigt vom Teilnehmer (TN) mindestens Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Postleitzahl des Wohnsitzes/Ort der Schule. Zudem ist ein Ansprechpartner im Account des TN zu hinterlegen. Das Angeben eines falschen Gebursdatums - zur Umgehung der Altersbeschränkung der unterschiedlichen Worshops - hat zur Folge, dass der Account des TN gelöscht wird. 

  2. Anweisungen durch wiwe-Team
    Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Wissenswerkstatt- Personals während des Workshops und der Pausen Folge zu leisten. Teilnehmer die den Ablauf stören, werden ausgeschlossen. Die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln werden vor dem Workshop visualisiert und durchgesprochen. Zudem hängen die Verhaltensregeln der Wissenswerkstatt aus.

  3. Organisation
    Die Einteilung und Zusammenstellung der einzelnen Workshops erfolgt durch das Team der Wissenswerkstatt. Diese behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Workshops abzusagen, aufzulösen oder mit anderen zusammen zu legen.

  4. Kleidung, Sicherheit
    Während des Besuchs der Wissenswerkstatt ist angemessene, bewegungsfreundliche Kleidung zu tragen. Insbesondere für handwerkliche Themenstellungen empfehlen wir „Werkstattkleidung“ zu tragen. Für alle Workshops sind geschlossene Schuhe obligatorisch. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Schmuck, insbesondere von Ketten, nicht erlaubt. Beim Löten und Bohren ist das Tragen von Schutzbrillen Plicht (aussen die TN tragen Brille). Schutzbrillen werden gestellt. Über schulterlange Haare benötigen einen Zopf. Beim Bohren ist das Tragen von Haarnetzen Pflicht (ausser beim Tragen von Haarknoten/Dutt)

  5. Private Gegenstände
    Die Wissenswerkstatt übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung privater Gegenstände keine Haftung. Dies gilt auch für die Beschädigung von Kleidung bei der Arbeit in den Kursen. Liegengelassene Gegenstände/Kleidung werden/wird eine angemessene Zeit aufbewahrt und anschließend entsorgt.

  6. Besuch der Workshops
    1. Bei Besuch der Wissenswerkstatt durch Schulklassen liegt die Verantwortung bei den Lehrkräften der Schule. Dies gilt auch bzgl. der Unfallversicherung.
    2. Beim Besuch der Wissenswerkstatt mit "Ferienprogrammen" o.ä. liegt die Verantwortung für die Gruppe bei den Betreuern der Gruppe. Diese haben sich während der Kursdurchführung in den Räumen der wiwe aufzuhalten. Weitere Einzelheiten hierzu erhalten Sie mit unserer "Vereinbarung Sonderveranstaltung" .
    3. Beim Besuch der Wissenswerkstatt außerhalb des Schulunterrichtes sind die Eltern/Erziehungsberechtigten sowohl für die Anfahrt zur Wissenswerkstatt als auch die Abfahrt verantwortlich (Betreten bzw. Verlassen der Wissenswerkstatt).
    4. Die Eltern/Erziehungsberechtigten hinterlegen für das teilnehmende Kind , den teilnehmenden Jugendlichen eine Telefonnummer, unter der sie während des Kursbesuches erreichbar sind. Verlässt ein Teilnehmer während der Kurszeit die Wissenswerkstatt erfolgt durch die Wissenswerkstatt eine Information, wenn unter der angegebenen Nummer jemand erreichbar ist.
    5. Eine darüber hinausgehende Haftung bzw. Verantwortung von Seiten der Wissenswerkstatt (insbesonderen, wenn TN bei Workshopende nicht abgeholt werden) besteht nicht.
    6.  
  7. Foto-/ Filmaufnahmen in der Wissenswerkstatt
    Wir weisen darauf hin, dass in der Wissenswerkstatt Aufnahmen der Workshops gemacht werden können, bei denen auch die Teilnehmer abgebildet sind. Diese Aufnahmen werden ausschließlich zu Werbe- und Berichtszwecken verwendet. Hierbei stehen die durchgeführten Workshops und Veranstaltungen im Vordergrund, nicht die auf den Fotos zu sehenden Personen (siehe auch § 23 Nr.3 Kunsturhebergesetz). Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung grundsätzlich ohne Einwilligung möglich. Ein individueller Widerspruch wird vom Team der Wissenswerkstatt berücksichtigt.
    Außerdem weisen wir darauf hin, dass grundsätzlich bei einer Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet, nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass diese durch Dritte weiter verwendet werden.

  8. Gesundheit der Teilnehmer/Teilnehmerinnen
  9. Die Wissenswerkstatt schließt die Haftung für Verletzungen aus und weist darauf hin, dass Medikamente nur nach schriftlicher Vereinbarung verabreicht werden. Pflaster/Wundverband ist ausgenommen. Eine Pflasterallergie muss der Wissenswerkstatt mitgeteilt werden. Ebenso muss die Wissenswerkstatt über gesundheitliche Besonderheiten sowie eine eventuelle Behinderung mit der Anmeldung zum Kursunterricht unterrichtet werden.

  10. Kosten/Kostenerstattung
  11. Es wird für jeden Workshop einen Kostenzuschuss erhoben, unabhängig davon, ob die TN ein Werkstück mit nach Hause nehmen oder nicht. Der Kostenzuschuss beträgt zur Zeit 10 Euro pro Teilnahme und Buchung. Der Zuschuss ist sowohl für Schulen als auch für private Teilnahmen bei Buchung des Workshops zu zahlen. Die Wissenswerkstatt legt fest, über welche Wege bezahlt werden kann. Eine Kostrückenerstattung wegen Krankheit, Terminkollision etc. ist nicht möglich. Sollte ein Workshop von Seiten der Wissenswerkstatt ausfallen, werden Gutscheincodes ausgegeben. Diese können bei anderen Terminen eingelöst werden. 
  12.  
  13. Anerkennung der AGB´s
  14. Die Eltern/Erziehungsberechtigte/Lehrer/Gemeinden etc. erkennen mit der Buchung der Workshops diese Teilnahmebedingungen an und bestätigen, dass sie sich über den Inhalt informiert haben. Die Teilnahmebedingungen sind im Internetauftritt der Wissenswerkstatt einsehbar und können auch in der Wissenswerkstatt eingesehen werden. Fragen hierzu werden auch gerne telefonisch beantwortet unter: Tel. +49 9721 47 42 6 - 0


Schweinfurt, den 05.02.2026

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